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Sabine Schmidt 
Die unbeschränkte und beschränkte Körperschaftsteuerpflicht 

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: bestanden, Fachhochschule Stralsund (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll die beschränkte und unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht betrachtet werden. Für ein grundlegendes Verständnis möchte der Autor zunächst auf die Charakterisierung der Körperschaftsteuer eingehen und die Stellung im Steuersystem erläutern. Im Anschluss daran soll ein Einblick in die unbeschränkte Körperschaftsteuer gegeben werden und die beschränkte Körperschaftsteuer beleuchtet werden.

Die Körperschaftsteuer wird als die Einkommensteuer von Körperschaften bezeichnet. Unter dem Begriff der Körperschaft versteht der Gesetzgeber die in § 1 Abs. 1 KSt G genannten juristischen Personen, nichtrechtsfähigen Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen privaten Rechts sowie Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Eine juristische Person ist eine nichtnatürliche Person, die mit Rechtsfähigkeit versehen und Träger von Rechten und Pflichten ist. Dazu zählen insbesondere Kapitalgesellschaften laut § 1 Abs. 1 Nr. 1 KSt G. Somit ist die Körperschaftsteuer eine rechtsabhängige Steuer, wobei sich die Rechtsform nach dem Zivilrecht bestimmt. Die Körperschaftsteuer ist gleichfalls eine:

Direkte Steuer: Steuerschuldner und Steuerträger sind identisch, d.h. dass die Person, welche – die Steuer laut Gesetz zu zahlen hat, diese auch persönlich wirtschaftlich tragen muss Besitzsteuer: der Steuergegenstand ist ein Besitzwert (z.B. Vermögen) – Personensteuer:die Steuer ist an die persönlichen Verhältnisse und Leistungsfähigkeit – gebunden

Gemeinschaftsteuer: als Gemeinschaftsteuern werden Steuern bezeichnet, die in bestimmten – Verhältnissen dem Bund, dem Land und der Gemeinde zustehen .

Die Körperschaftsteuer besteuert das Einkommen von Körperschaften. Die Basis dafür bildet das Einkommensteuergesetz. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 8 Abs.1 KSt G, in dem es in Satz 1 heißt „Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Gesetzes.“ .
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Língua Alemão ● Formato PDF ● Páginas 16 ● ISBN 9783638302289 ● Tamanho do arquivo 0.7 MB ● Editora GRIN Verlag ● Cidade München ● País DE ● Publicado 2004 ● Edição 1 ● Carregável 24 meses ● Moeda EUR ● ID 3688122 ● Proteção contra cópia sem

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